Eignungsuntersuchungen für schweren Atemschutz nach Feuerwehrdienstvorschrift (G26.3) Untersuchungsaktionen für Feuerwehren, auch abends, an Freitagen oder an Samstagen Die Untersuchungen werden komplett (außer Röntgen der Lunge) vor Ort durchgeführt. Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.!
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Arbeitsmedizinische UntersuchungenArbeitsmedizinische Vorsorgen nach der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische-Vorsorge-Verordnung), die seit November 2013 in einer Neufassung vorliegt: Ziel ist vorrangig eine frühzeitige Erkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Die Vorsorge besteht in der Regel in einer Beratung des Arbeitnehmers und einer anlaßbezogenen Untersuchung. Die Untersuchung kann vom Arbeitnehmer auch abgelehnt werden. Bescheinigt wird in jedem Fall nur die Teilnahme an der Vorsorge, eine Eignungsaussage erfolgt in der Bescheinigung nicht. Es wird unterschieden zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Anlässe für Vorsorgen sind im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Vorsorgen sind in der Regel mehrwertsteuerfreie Leistungen.. Beispiele für Pflichtvorsorgen: Vorsorge Lärm (bisher G20) bei Erreichen oder Überschreiten der Auslösewerte von 85dB(A) Vorsorge bei vorschulischer Betreuung von Kindern (bisher sog. "Untersuchungen nach Biostoffverordnung") Beispiele für Angebotsvorsorgen: Vorsorge Lärm bei Erreichen der Auslösewerte 80 dB(A) Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (bisher meist in der Form G37)
Eignungsuntersuchngen: Die Gefährdung des Arbeitnehmers kann eine Eignungsuntersuchung erforderlich machen. Häufig ist eine Eignungsuntersuchnung notwendig, wenn die Tätigkeit mit einer Gefährdung Dritter einhergeht. Eignungsuntersuchungen sind in der Regel mehrwertsteuerpflichtig. Beispiele für Eignungsuntersuchung: Untersuchung nach G25 (Fahr- und Steuertätigkeit) Untersuchung nach G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) Allgemeine Einstellungsuntersuchung
Untersuchungen nach speziellen Rechtsvorschriften: Diese Vorschriften fordern bestimmte Untersuchungen. Die Durchführung der Untersuchung einschließlich einer Feststellung der Eignung ist die Voraussetzung für die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit. Beispiele: Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung bei Tätigkeit in entsprechenden Bereichen Untersuchungen nach der Druckluftverordnung, bei Tätigkeit z. B. auf Baustellen mit Überdruck Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
Untersuchungen für das Tragen von schwerem Atemschutz bei Feuerwehren: Bei der Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26/3 handelt es ich eigentlich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV. Eine solche Vorsorge beinhaltet aber keine Eignungsaussage (siehe oben !). Die Feuerwehrdienstvorschrift in Bayern sowie die 2018 neuformulierte DGUV V49 fordert jedoch ausdrücklich, eine Eignung des Trägers/der Trägerin von schwerem Atemschutz festzustellen. Es ist deshalb, auch auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung des Feuerwehrdienstes, die Anforderung und Durchführung einer Eignungsuntersuchung erforderlich. Diese ist dann in der Regel mehrwertsteuerpflichtig, wohingegen früher die G26/3- Untersuchung meist ohne Mehrwertsteuer geleistet werden konnte.
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